
Warum wir künftig 100 € für Kostenvoranschläge verrechnen
Lukas LinekEin Plädoyer für Wertschätzung, Transparenz – und eine notwendige Maßnahme
HiFi-Geräte sind nicht bloß Elektronik. Für viele unserer Kund/innen – und ja, auch für uns – sind sie Begleiter durch Jahrzehnte. Oft mit Erinnerungen aufgeladen, fast immer mit viel Herzblut gepflegt. Ein betagter Vollverstärker, der einst den ersten Jazzabend untermalt hat. Der CD-Player, auf dem die Kinder zum ersten Mal ihre Lieblingsmusik gehört haben. Oder der Plattenspieler vom Vater, der einfach nicht auf den Sperrmüll gehört. Wir verstehen das. Wir leben das selbst.
Genau deshalb haben wir bei Longtone HiFi über Jahre hinweg versucht, Reparaturfälle mit möglichst viel Idealismus und Kulanz zu behandeln. Fehlersuche ohne Berechnung. Stundenlange Recherche nach Ersatzteilen, teils am Wochenende. Kontakte zu internationalen Werkstätten. Ebay-Auktionen für nicht mehr erhältliche ICs. Anrufe bei längst in Pension gegangenen Technikern. Das alles in der Hoffnung, ein Liebhaberstück vielleicht doch noch zu retten.
Doch leider hat sich dieser Idealismus in vielen Fällen nicht gelohnt. Genauer gesagt: Er hat uns wirtschaftlich geschadet.
Was ist passiert?
Wir haben unzählige Stunden in Geräte investiert, deren Reparatur am Ende nicht durchgeführt wurde – oft ohne jeden Kostenersatz. Manche Reparaturrechnungen blieben gänzlich unbezahlt. Manche Geräte wurden nie wieder abgeholt. In mehreren Fällen haben wir mehrere hundert Euro Verlust gemacht – nicht gerechnet die verlorene Zeit und Energie, die uns an anderer Stelle gefehlt hat: für Beratung, Einmessung, Planung oder einfach ein gutes Gespräch mit unseren langjährigen Kund/innen.
Daher gilt ab sofort: Für die Erstellung eines Kostenvoranschlags bzw. die technische Fehlersuche bei Reparaturanfragen verrechnen wir vorab(!) eine Pauschale von 100 €.
Diese Pauschale ist fair, denn sie deckt (wenn auch meist nur teilweise) die anfallende Arbeitszeit – und wird natürlich gegengerechnet, wenn der Reparaturauftrag erteilt wird.
Sollte sich die Reparatur als wirtschaftlich nicht sinnvoll herausstellen, ziehen wir die Pauschale auf Wunsch beim Kauf eines Neugeräts wieder ab. Wir möchten niemanden „bestrafen“ – aber wir müssen ein Mindestmaß an Verbindlichkeit einfordern.
Für Reparaturen an Geräten etablierter Marken wie Linn oder Naim, bei denen es klare Werks- oder Händlerpauschalen gibt, können wir meist schon im Vorfeld Auskunft geben. Hier entfällt die Pauschale in der Regel.
Was vielen nicht bewusst ist: Die Verrechnung einer Kostenvoranschlagspauschale ist rechtlich völlig zulässig – sofern sie vorab transparent kommuniziert wird. Das ist auch der Grund, warum wir diesen Schritt offen und nachvollziehbar erklären. Ein unverbindlicher Kostenvoranschlag ist kein gesetzlicher Anspruch – und kann, gerade bei aufwendigen Altgeräten oder Raritäten, schlicht nicht gratis angeboten werden. Und wer schon einmal einen alten englischen Vollverstärker aus den 80ern aufgeschraubt hat, weiß: Das ist keine Kleinigkeit, sondern echte Handwerkskunst mit entsprechendem Aufwand. Und das darf – ja, muss – auch seinen Preis haben.
Wir wünschen uns, dass Reparaturen wieder das werden, was sie sein sollten: Ein sinnvolles, ressourcenschonendes, respektvolles Instandhalten wertiger Technik. Und wir bleiben auch weiterhin Anlaufstelle für Liebhabergeräte, für zweite Chancen und für Nostalgie mit Klang. Aber wir bitten um Verständnis, dass auch unsere Zeit, unsere Recherche, unsere Kontakte und unsere Samstage nicht unbegrenzt verschenkt werden können.
Was zählt, ist Offenheit. Und die beginnt mit klaren Spielregeln. Danke fürs Vertrauen – und fürs Verstehen.